05 Juni 2006

zustandsbeschreibung

nervenbahnhöfe sind überfüllt. zusammenbrüche
sind nicht auszuschließen.

von den nervenbahnen wird ein stau gemeldet
der versuch, eingefahrene bahnen zu verlassen
wird durch ein von der polizei ausgespochenes
halteverbot auf nervenbahnen unterbunden.

der patient war durch die maschen der neuronalen
netze gefallen, und hart auf dem boden der tatsachen
zum stillstand gekommen. dann verlor er die nerven,
lag allein auf der nervenbahn und begann zu zittern.
dieses rief die polizei auf den plan, die das halteverbot
durch ein liegeverbot erweiterte und sofort mehrere
bußgeldbescheide ausstellte, die unverzüglich zum
kollaps auf den nervenbahnen führte. sehnerven, die
noch klaren durchblick hatten, wurden abgeführt und
in dunkelhaftpflicht genommen. dort verweilen sie bis
zum zerreissen gespannt, bis zur auflösung der
anspannung.

der richter, auf dessen nerven die angeklagten gegangen
war, forderte schadenersatz für den eingetretenen
gehirnschaden. ihm waren die nerven durchgegangen und
dieses konnte er auf grund der geltenden gesetzeslage
nicht durchgehen lassen.
die nerven wurden verurteilt und durften sich behalten.